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Glasfaser in der Mietwohnung: Zustimmung, Leitungsweg und Zuständigkeiten

Ein Glasfaseranschluss ist grundsätzlich auch in einer Mietwohnung möglich. Sobald dafür Leitungen im Gebäude verlegt oder Räume außerhalb Deiner Wohnung betreten werden müssen, sind jedoch mehrere Beteiligte gefragt. Deshalb sollten Eigentümerseite, Hausverwaltung und Anbieter früh klären, welche Arbeiten im Gebäude nötig sind.

Was Du in diesem Beitrag erfährst

  • Ein Glasfaseranschluss ist auch in einer Mietwohnung möglich.
  • Anschlussarbeiten am Gebäude werden mit der Eigentümerseite abgestimmt.
  • Vorhandene Leitungswege sollen möglichst genutzt werden, bevor neue Infrastruktur verlegt wird.
  • Bei FTTH wird die Glasfaser bis in Deine Wohnung geführt.
  • Zugang zu Keller, Technikräumen und Wohnung sollte vor dem Installationstermin geklärt sein.

Wer muss einem Glasfaseranschluss in einer Mietwohnung zustimmen?

Bei einem Glasfaseranschluss in einer Mietwohnung treffen die Rechte der mietenden Person und der Eigentümerseite sowie Vorgaben des Telekommunikationsrechts aufeinander. Du kannst einen Glasfasertarif für Deine Wohnung bestellen, sofern ein Anbieter den Anschluss bereitstellen kann. Damit ein öffentliches Telekommunikationsnetz in Deiner Wohnung abgeschlossen werden darf, ist nach § 145 Abs. 1 TKG Deine Zustimmung erforderlich. Eingriffe in die Eigentumsrechte Dritter müssen dabei so geringfügig wie möglich erfolgen.[1]

Die Eigentümerseite kann notwendige Anschlussarbeiten jedoch nicht in jedem Fall pauschal untersagen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur besteht grundsätzlich eine gesetzliche Duldungspflicht für Anschlussarbeiten bis in die Räume der endnutzenden Person, wenn ein Glasfaservertrag besteht und vorhandene Infrastruktur im Gebäude nicht mitgenutzt werden kann. Die Anschlussarbeiten sollten trotzdem zwischen Telekommunikationsunternehmen und Eigentümerseite abgestimmt werden.[2]

Wohnst Du zur Miete und bestellst einen Glasfaseranschluss bei 1&1, übernimmt 1&1 die Abstimmung mit der Eigentümerseite zur erforderlichen Verlegung. Du musst die Zustimmung also nicht selbst einholen. Wenn Du noch abwägst, welche Technik für Deinen Haushalt infrage kommt, hilft Dir die Unterscheidung zwischen DSL, Kabel und Glasfaser bei der Einordnung. Welche Schritte bei der Glasfaser-Installation anstehen, hängt unter anderem von den Gegebenheiten im Gebäude ab.

Wer ist für den Glasfaseranschluss zuständig?

Beim Anschluss einer Mietwohnung verteilen sich die Aufgaben auf mehrere Beteiligte. Die folgende Tabelle zeigt, welche typischen Aufgaben bei der Glasfaser-Installation auf Mietende, Eigentümerseite oder Hausverwaltung sowie Netzbetreiber oder Installationsbetrieb entfallen. Die genaue Aufteilung hängt unter anderem davon ab, ob bereits ein Glasfaser-Hausanschluss vorhanden ist, wie das Gebäude verkabelt ist und welche Arbeiten für die einzelne Wohnung noch notwendig sind.[2],[3]

BeteiligteTypische Aufgaben
MietendeAnschluss bestellen, Zugang zur Wohnung ermöglichen und Position der Anschlussdose abstimmen
Eigentümerseite oder HausverwaltungArbeiten am Gebäude koordinieren und Zugang zu Gemeinschafts- und Technikräumen ermöglichen
Netzbetreiber oder InstallationsbetriebBauliche Situation und Leitungsweg prüfen und die vorgesehenen Anschlussarbeiten ausführen

Typische Zuständigkeiten beim Glasfaseranschluss in einer Mietwohnung

Ein Vertrag über einen Glasfasertarif und die bauliche Erschließung des Gebäudes sind dabei zwei unterschiedliche Vorgänge. Ein Gebäude kann beispielsweise bereits einen Glasfaser-Hausanschluss besitzen, obwohl die Glasfaser noch nicht bis in jede Wohnung verlegt wurde. Umgekehrt bedeutet der Ausbau eines Gebäudes nicht automatisch, dass jede dort wohnende Person einen Glasfaservertrag abschließen muss.[2]

Wie verläuft die Glasfaserleitung bis in die Mietwohnung?

Bei FTTH („Fiber to the Home“) wird die Glasfaser bis in die jeweilige Wohneinheit geführt. Im Mehrfamilienhaus verläuft sie in der Regel von der Hauseinführung über die Gebäudeverkabelung bis zu einem Anschluss- oder Übergabepunkt in der Wohnung.[3]

Für Dich als mietende Person ist vor allem wichtig, wie die Leitung durch das Gebäude und innerhalb Deiner Wohnung geführt werden soll. Nach § 145 Abs. 1 TKG darf neue Netzinfrastruktur grundsätzlich nur verlegt werden, wenn bestehende Netzinfrastruktur nicht so mitgenutzt werden kann, dass der Telekommunikationsdienst ohne spürbare Qualitätseinbußen bis in die Wohnung bereitgestellt wird.[1] Deshalb kommen zum Beispiel vorhandene Leerrohre, Installationsschächte oder andere geeignete Leitungswege infrage.

Sind solche Wege nicht nutzbar, können zusätzliche Arbeiten im Gebäude notwendig werden. Dann sollte vor dem Installationstermin geklärt sein, welche Bereiche betreten werden müssen und wo gebohrt oder neue Leitungen verlegt werden sollen. Das betrifft insbesondere Keller, Hausanschluss- und Technikräume sowie gegebenenfalls gemeinschaftlich genutzte Bereiche.

Auch die Position des Anschlusses in Deiner Wohnung solltest Du möglichst vorab abstimmen. Dabei spielen sowohl der technisch geeignete Leitungsweg als auch die spätere Nutzung eine Rolle. Je nach Gebäude kann vor der Installation eine Begehung stattfinden, bei der der konkrete Leitungsweg geplant wird.[3]

Was solltest Du vor der Installation klären?

Vor dem Termin helfen diese fünf Schritte:

  1. Prüfe, ob Glasfaser an Deiner Adresse verfügbar oder bereits geplant ist.
  2. Kläre, ob im Gebäude schon ein Glasfaser-Hausanschluss vorhanden ist.
  3. Beziehe Eigentümerseite oder Hausverwaltung ein, wenn noch Arbeiten im Gebäude anstehen.
  4. Sorge dafür, dass Keller, Technikräume und Deine Wohnung zugänglich sind.
  5. Stimme ab, über welchen Weg die Leitung bis zur Wohnung geführt und wo die Glasfaser-Anschlussdose platziert wird.

Bei umfangreicheren Arbeiten kann vor dem eigentlichen Einbau eine Gebäudebegehung stattfinden. Dabei werden die baulichen Gegebenheiten aufgenommen und der mögliche Leitungsweg geplant.[3] Je früher Zugänge und Zuständigkeiten geklärt sind, desto weniger offene Punkte bleiben für den Installationstermin.

Fazit: Glasfaser in der Mietwohnung erfordert Abstimmung

Glasfaser kann auch in einer Mietwohnung bis in Deine Wohnung verlegt werden. Du kümmerst Dich um Deinen gewünschten Anschluss und ermöglichst Zugang zu Deiner Wohnung. Arbeiten an gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteilen werden mit Eigentümerseite beziehungsweise Hausverwaltung und dem ausführenden Unternehmen abgestimmt.

Informiere Dich über das 1&1 Glasfaser-Angebot und prüfe, welche Tarife an Deiner Adresse verfügbar sind.

Profilbild von Sandro Calabruso

Sandro Calabruso

Redakteur für Smartphones, Technik und Telekommunikation · 1&1 Magazin
  • Android
  • Smartphones
  • Mobilfunk
  • Technik
  • Telekommunikation
  • Gaming

Sandro berichtet im 1&1 Magazin über Android-Smartphones, aktuelle Geräte-Highlights und die Welt der Telekommunikation. Daneben beschäftigt er sich mit Techniktrends, Gaming-Themen und den digitalen Technologien, die unseren Alltag prägen.

FAQ: Glasfaser in der Mietwohnung

Die Eigentümerseite kann einen Glasfaseranschluss in einer Mietwohnung nicht in jedem Fall pauschal ablehnen. Für bestimmte Anschlussarbeiten besteht eine gesetzliche Duldungspflicht, wenn Du einen Glasfaservertrag abgeschlossen hast und vorhandene Infrastruktur im Gebäude nicht mitgenutzt werden kann. Die Durchführung soll mit der Eigentümerseite abgestimmt werden.

Wo die Glasfaserleitung in der Wohnung verläuft, hängt von der Gebäudestruktur, vorhandenen Leitungswegen und der technischen Planung ab. Geeignete vorhandene Infrastruktur soll vorrangig mitgenutzt werden. Der konkrete Leitungsweg wird deshalb vor oder bei der Installation abgestimmt.

Du musst Glasfaser nicht automatisch nutzen, nur weil Dein Mietshaus an das Glasfasernetz angeschlossen wird. Der Ausbau des Gebäudes und Dein persönlicher Internetvertrag sind getrennte Vorgänge. Für die Nutzung eines Glasfaserdienstes brauchst Du einen entsprechenden Vertrag mit einem Anbieter.

Beim Installationstermin musst Du beziehungsweise eine bevollmächtigte Person Zugang zu Deiner Wohnung ermöglichen. Werden zusätzlich Keller, Hausanschlussraum oder andere Gemeinschaftsflächen benötigt, sollte deren Zugang vorab mit Eigentümerseite oder Hausverwaltung geklärt sein.

Literaturverzeichnis 

[1] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz & Bundesamt für Justiz. (o. D.). Telekommunikationsgesetz (TKG), § 145 Netzinfrastruktur von Gebäuden. Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__145.html 

[2] Bundesnetzagentur. (o. D.). Glasfaser statt Kupfer: Vertrag, Kosten und Glasfaseranschluss im Mehrfamilienhaus. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/GlasfaserStattKupfer/_faq/_table3.html 

[3] Gigabitbüro des Bundes. (o. D.). Ausbau von Gebäudenetzen (Inhouse) in Mehrfamilienhäusern. https://gigabitbuero.de/thema/ausbau-von-inhouse-netzen/ 

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