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Häufig gestellte Fragen
Ja. Für die Teilnahme benötigen Sie einen bestehenden 1&1 Privatkundenvertrag. Das Programm „1&1 empfehlen“ steht Business-Kunden nicht zur Verfügung.
Ja. Sie können beliebig viele Empfehlungen aussprechen.
Ja. Auch wenn über Ihren Empfehlungslink ein anderer 1&1 Tarif mit Vertragslaufzeit gewählt wird, gilt die Empfehlung als erfolgreich. Ausnahmen können Sie den Teilnahmebedingungen entnehmen.
Falls weiterhin Fragen offen sind, hilft Ihnen das "1&1 empfehlen"-Team gerne weiter.
Telefon: 0721 960 97 63
(Anrufen zu Ihren Festnetzkonditionen, aus den 1&1 Netzen kostenfrei)
Teilnahmebedingungen
Sie werden per E-Mail informiert, wenn aus Ihrer Empfehlung ein neuer Vertrag entsteht. Die Auszahlung der Prämien erfolgt 42 Tage nach Aktivierung des vermittelten Produktes, sofern der Vertrag nicht vorher storniert wurde. Die Prämie ist nicht kombinierbar mit Provisionen der 1&1 ProfiSeller-Aktionen. Die Teilnahmebedingungen für das Programm „1&1 empfehlen“ finden Sie unter: 3. Voraussetzungen für die Teilnahme
Für die Teilnahme am „1&1 empfehlen“-Programm muss der Referenzkunde folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Referenzkunde ist eine natürliche Person und hat das 18. Lebensjahr vollendet. Der Wohnsitz des Referenzkunden befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland. Der Referenzkunde muss selbst Kunde eines aktiven 1&1 Vertrags sein. Zu diesem Vertrag müssen eine aktive Bankverbindung und eine E-Mail-Adresse hinterlegt sein, welche zur Prämienauszahlung, soweit sie an den Referenzkunden selbst erfolgen soll, genutzt werden können. Die Teilnahme am „1&1 empfehlen“-Programm ist ausschließlich als Verbraucher und zu privaten Zwecken zulässig. Ausgeschlossen ist die Teilnahme aufgrund einer nachhaltigen, beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit. Sofern der Referenzkunde eine Empfehlung ausspricht, wird er diese ausschließlich an ihm persönlich bekannte Empfänger tun. Der Referenzkunde ist nicht berechtigt, im Namen von 1&1 aufzutreten. In keinem Fall ist der Referenzkunde berechtigt, für 1&1 Angebote anzunehmen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. 1&1 missbilligt jede Form unlauterer Beeinflussung. Der Referenzkunde wird unwahre Behauptungen und falsche Angaben über die 1&1 Produkte, insbesondere zu den jeweiligen Vertragskonditionen unterlassen. Der Referenzkunde darf nur zum Zwecke der Empfehlung nach diesen Teilnahmebedingungen und ausschließlich im und für die im „1&1 empfehlen“-Programm generierten Marken, Warenzeichen, Logos und Produktbezeichnungen von 1&1 verwenden. Für alle anderen Zwecke ist die Verwendung nur zulässig, wenn und soweit eine vorherige schriftliche Einwilligung von 1&1 vorliegt. Dies gilt insbesondere auch für die Verwendung von Marken, Warenzeichen, Logos und Produktbezeichnungen von 1&1 im Rahmen von Online-Werbung und hier insbesondere auch bei der Verwendung als Keyword im Rahmen von Anzeigen und Suchmaschinenwerbung.
Sofern der Referenzkunde die Bestellung im Namen des geworbenen Kunden durch Eingabe dessen personenbezogener Daten tätigt, versichert der Referenzkunde, durch den geworbenen Kunden entsprechend bevollmächtigt zu sein. Auf Verlangen ist gegenüber 1&1 ein Nachweis über die erteilte Bevollmächtigung zu erbringen.
Für die neu vermittelten Kundenaufträge erhält der Referenzkunde von 1&1 nach den Voraussetzungen der vorliegenden Teilnahmebedingungen des „1&1 empfehlen“-Programms eine Vergütung in Form einer Prämie in Höhe von 60,00 EUR.
Die Vergütung wird ausschließlich für neu vermittelte Kundenaufträge über kostenpflichtige 1&1 Produkte mit tariflich vorgesehener Mindestvertragslaufzeit ab 12 Monaten gewährt. Für kostenfreie Produkte, Produkte ohne Mindestvertragslaufzeit, Optionen, Tarife der Produktkategorie BK-Special und BK-Family sowie Zusatzprodukte fällt keine Vergütung an.
1&1 ist berechtigt, die Vergütung falls erforderlich mit Wirkung für die Zukunft an die jeweilige Wettbewerbssituation anzupassen. Ein mehrfaches Entgelt einer Vermittlung durch andere Entgelt- oder Provisionssysteme von 1&1 ist ausgeschlossen. Entgeltpflichtig ist nur die Erst-Vermittlung eines Vertrags einer natürlichen Person (nachfolgend auch „geworbener Kunde“). Weitere, insbesondere ohne Zuwirken des Referenzkunden zwischen dem geworbenen Kunden und 1&1 direkt geschlossene Verträge sowie Vertragsänderungen wie z.B. Tarifwechsel oder Vertragsverlängerungen des erstvermittelten Vertrags, welche im Fall nicht rechtzeitiger Kündigung durch den geworbenen Kunden automatisch eintreten oder von diesem selbst initiiert oder auf Veranlassung von 1&1 beauftragt werden, sind nicht gesondert entgeltpflichtig. Der Referenzkunde hat kein Recht auf Vergütung, wenn er nicht ausschließlich als Verbraucher und zu privaten Zwecken am „1&1 empfehlen“-Programm teilnimmt und/oder im Rahmen seiner Empfehlung auf sonstige Weise gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.
Voraussetzung für den Anspruch auf die 1&1 DSL und 1&1 Glasfaser Provision ist, dass der neu vermittelte Kunde in den letzten drei Monaten kein 1&1 DSL-Kunde war. Voraussetzung für die Vergütung ist, dass der geworbene Kunde oder der im Namen des geworbenen Kunden bevollmächtigte Referenzkunde seine Bestellung über ein im „1&1 empfehlen“-Programm generiertes Werbemittel von 1&1 durch den Referenzkunden vornimmt. Vermittelte Verträge über 1&1 Produkte kommen ausschließlich zwischen den geworbenen Kunden und 1&1 zustande. 1&1 behält sich das Recht vor, vom Referenzkunden vermittelte Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn in der Person des geworbenen Kunden ein wichtiger Grund vorliegt. 1&1 wird versuchen, vermittelte Aufträge entsprechend zu realisieren. 1&1 hat jedoch das Recht, vermittelte Aufträge mit Zustimmung des geworbenen Kunden in Bezug auf Leistung und/oder Preis abzuändern (Umberatung). Dies ist insbesondere erforderlich, wenn das Produkt wie bestellt nicht oder nur eingeschränkt lieferbar ist. Ist eine Umberatung erfolgreich richtet sich die Vergütung nach dem tatsächlich realisierten Produkt, nicht nach dem ursprünglich beauftragten Produkt.
Die vorläufige Abrechnung und Leistung der Prämie durch 1&1 erfolgt 42 Tage nach Aktivierung des vermittelten Produkts im Voraus. Sofern und soweit der Referenzkunde die Prämie zur Vergütung an sich bestimmt, erfolgt die Leistung durch Zahlung auf die im Kundenkonto des Referenzkunden angegebene Bankverbindung.
Der Anspruch auf die Vergütung entsteht zusätzlich zur Voraussetzung der Aktivierung des vermittelten Vertrags aber erst dann, wenn der vom Referenzkunden vermittelte und von 1&1 bestätigte Kundenauftrag über eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten durchgeführt wird und der Kunde in diesem Zeitraum seine vertraglichen Leistungen gegenüber 1&1 vollumfänglich erbringt. Hierbei bleibt - sofern in der Vergütungsübersicht nicht anderweitig geregelt - ein vorangehender Zeitraum von bis zu 3 Monaten, in denen der Kunde ggf. das Produkt kostenlos testen kann oder sonst kein monatliches Entgelt zu entrichten hat, unberücksichtigt. Sind die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, sind sämtliche bereits empfangenen Leistungen zu diesem Kundenauftrag, gleich welcher Art, vom Referenzkunden vollständig zurückzuzahlen. Der Referenzkunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Berechtigter Empfänger der Vergütung ist der Referenzkunde, der eine erfolgreiche Empfehlung abgegeben hat. 1&1 wird die Vergütung des Referenzkunden auf die im Kundenkonto des Referenzkunden hinterlegte Bankverbindung überweisen. 1&1 ist berechtigt, bei bestehender Lastschrifteinzugsermächtigung auch Rückforderungen von diesem Konto einzuziehen. Zur Barauszahlung oder Überweisung auf eine andere als die im Kundenkonto des Referenzkunden hinterlegte Bankverbindung ist 1&1 nicht verpflichtet.
Sofern und soweit der Referenzkunde im „1&1 empfehlen“-Programm gemäß den dort zum Zeitpunkt der Empfehlung gegebenen Möglichkeiten das Teilen oder Weitergeben der Prämie durch eine seinerseitige Schenkung an den geworbenen Kunden bestimmt, ist 1&1 berechtigt und wird den vom Referenzkunden bestimmten Anteil der Vergütung des Referenzkunden statt Zahlung an den Referenzkunden mit Erfüllungswirkung für 1&1 gegenüber dem Referenzkunden an Erfüllungs statt in Bezug auf die jeweilige Vergütung des Referenzkunden dem geworbenen Kunden im Auftrag des Referenzkunden als Startguthaben zum geworbenen aktivierten Vertrag zur Verrechnung auf diesen Vertrag gutschreiben. Die Gutschrift auf den geschlossenen aktivierten Vertrag des geworbenen Kunden zur Verrechnung erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung für 1&1 gegenüber dem potenziellen Vergütungsanspruch des Referenzkunden bezüglich des geworbenen Kunden. Zur Barauszahlung oder Überweisung an den geworbenen Kunden ist 1&1 nicht verpflichtet.
In der Abrechnung gegenüber dem Referenzkunden wird das Startguthaben als Startguthaben ausgewiesen. Rückforderungsansprüche von 1&1 gegenüber dem Referenzkunden werden ausschließlich zwischen dem Referenzkunden und 1&1 abgewickelt. Dies gilt auch in Bezug auf die Anteile der Vergütung des Referenzkunden, welche 1&1 gemäß diesen Teilnahmebedingungen dem Kundenkonto des vom Referenzkunden geworbenen Kunden als zu verrechnendes Guthaben hinterlegt.



















