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Mobilfunk

Neuer Handyvertrag? Rufnummernmitnahme einfach erklärt

Veröffentlicht am 03. Juni 2026

Beim Wechsel des Mobilfunkanbieters musst Du Deine bekannte Handynummer nicht aufgeben. Beauftragst Du die Rufnummernmitnahme, kann Deine bisherige Mobilfunknummer in Deinen neuen Vertrag übertragen werden. So bleibst Du unter Deiner gewohnten Nummer erreichbar und musst Deine Nummer nicht bei Kontakten, Messenger-Diensten, Banking-Apps oder Zwei-Faktor-Anmeldungen aktualisieren.

Was Du in diesem Beitrag erfährst:

  • Deine bisherige Mobilfunknummer bleibt beim Anbieterwechsel erhalten.
  • Die Rufnummernmitnahme ist seit dem 1. Dezember 2021 kostenlos.
  • Die Mitnahme ist zum Vertragsende, nach Vertragsende oder vorzeitig möglich.
  • Deine Daten müssen beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen.

Was bedeutet Rufnummernmitnahme?

Rufnummernmitnahme, auch Portierung genannt, bedeutet: Deine Mobilfunknummer bleibt gleich, obwohl Du den Anbieter oder Vertrag wechselst. Technisch wird die Nummer vom bisherigen Anbieter zum neuen Anbieter übertragen. Dein alter Vertrag endet dadurch nicht automatisch. Kündigung, Vertragslaufzeit und Portierung sind deshalb getrennte Schritte.

Rechtlich ist die Mitnahme Deiner Rufnummer klar geregelt. Anbieter müssen beim Wechsel zusammenarbeiten und dürfen die Rufnummernmitnahme nicht verzögern oder missbräuchlich erschweren. Außerdem dürfen Dir seit dem 1. Dezember 2021 keine direkten Kosten für die Rufnummernmitnahme berechnet werden.[1],[2]

Wann kannst Du Deine Rufnummer mitnehmen?

Am einfachsten ist die Mitnahme zum Vertragsende. Dann endet Dein alter Vertrag und Deine bisherige Nummer wird zum vereinbarten Termin im neuen Vertrag aktiv. Gesetzlich kannst Du die Rufnummernmitnahme auch noch bis einen Monat nach Vertragsende beantragen.[1]

Wer von einem anderen Anbieter zu 1&1 wechselt, kann die Rufnummernmitnahme zu 1&1 direkt während der Tarifbestellung oder nachträglich im 1&1 Control-Center beauftragen. So bleibt Deine gewohnte Mobilfunknummer erhalten, ohne dass Du sie in Apps oder bei Kontakten ändern musst.

Du kannst Deine Mobilfunknummer auch vor Vertragsende mitnehmen. Die vorzeitige Portierung beendet Deinen bisherigen Vertrag jedoch nicht automatisch. Er läuft bis zum vereinbarten Vertragsende weiter, sofern Du ihn nicht wirksam kündigst. Für den Rest der Laufzeit bekommst Du dort auf Wunsch eine neue Nummer.[1],[2] Das ist sinnvoll, wenn Du Deinen neuen Mobilfunktarif sofort nutzen möchtest, Dein alter Vertrag aber noch läuft.

Bei Prepaid-Tarifen funktioniert die Rufnummernmitnahme ebenfalls. In der Regel musst Du die Mitnahme beim bisherigen Anbieter vorab freigeben lassen.[3]

Rufnummer mitnehmen: So gehst Du vor

Die Rufnummernmitnahme ist in der Regel in wenigen Schritten möglich.

  1. Vertragsstatus prüfen: Prüfe zuerst, ob Dein bisheriger Vertrag noch läuft, bereits gekündigt ist oder ob Du einen Prepaid-Tarif nutzt. Entscheidend ist, ob Du Deine Nummer zum Vertragsende oder vorzeitig mitnehmen möchtest.
  2. Kundendaten vergleichen: Name, Anschrift, Geburtsdatum und Rufnummer müssen beim bisherigen und beim neuen Anbieter übereinstimmen. Schon kleine Abweichungen können dazu führen, dass die Portierung abgelehnt wird.[1],[3]
  3. Rufnummernmitnahme beauftragen: Beauftrage die Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter. Beim Wechsel zu 1&1 kannst Du die Mitnahme während der Bestellung oder nachträglich im 1&1 Control-Center beauftragen.
  4. Portierungstermin festlegen: Entscheide, ob Deine Nummer schnellstmöglich oder zum Vertragsende übertragen werden soll. Beides ist möglich.[1],[3]
  5. Tarifstart passend planen: Plane den Start Deines neuen Mobilfunktarifs so, dass er möglichst gut zum Ende Deines bisherigen Vertrags und zum gewünschten Portierungstermin passt. So bleibst Du unter Deiner gewohnten Nummer erreichbar und vermeidest unnötige Überschneidungen zwischen altem und neuem Vertrag.

So klappt die Rufnummernmitnahme reibungslos

Damit Deine Rufnummernmitnahme wie geplant funktioniert, sollten Deine Vertragsdaten beim bisherigen und beim neuen Anbieter übereinstimmen. Prüfe deshalb vor dem Antrag Name, Anschrift, Geburtsdatum und Rufnummer. Läuft der bisherige Vertrag noch auf eine andere Person, sollte das vor der Mitnahme geklärt werden. Auch der gewünschte Portierungstermin sollte zum Wechselzeitpunkt passen. Denke außerdem daran, Deinen bisherigen Mobilfunkvertrag rechtzeitig zu kündigen, wenn Du ihn nicht weiterführen möchtest.

Fazit: Rufnummernmitnahme macht den Wechsel leicht

Die Rufnummernmitnahme macht den Anbieterwechsel deutlich einfacher. Du behältst Deine bekannte Handynummer, musst Deine Kontakte nicht informieren und bleibst für wichtige Dienste erreichbar. Entscheidend sind passende Vertragsdaten, der richtige Zeitpunkt und ein klar geplanter Tarifstart. Wenn Du zu 1&1 wechselst, kannst Du die Mitnahme Deiner Rufnummer direkt mit dem neuen Mobilfunktarif verbinden.

Du möchtest Deinen Mobilfunkanbieter wechseln und Deine Rufnummer behalten? Mit dem 1&1 Einfach-Wechsel planst Du Tarifstart, Aktivierung und Rufnummernmitnahme in einem Schritt.

 

Autor: Daniel
Daniels Schwerpunkt ist der Android-Kosmos – für das 1&1 Magazin schreibt er unter anderem über Samsung, Xiaomi & Co. sowie über kommende Android-Updates und Neuerungen bei Samsungs One UI.

FAQ: Rufnummernmitnahme

Die Rufnummernmitnahme ist kostenlos. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Anbieter für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte mehr berechnen.

Bei Mobilfunkverträgen kannst Du Deine Nummer auch vor Vertragsende zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Dein alter Vertrag läuft dann aber weiter.

Die Rufnummernmitnahme kann beispielsweise abgelehnt werden, wenn die Kundendaten nicht exakt übereinstimmen. Prüfe Name, Anschrift, Geburtsdatum und Rufnummer in beiden Verträgen.

Bei einer Rufnummernmitnahme müssen keine Kontakte informiert werden. Wenn der Prozess erfolgreich abgeschlossen ist, bleibst Du unter Deiner bisherigen Handynummer erreichbar. Deine Kontakte bekommen den Vertragswechsel nicht mit.

Literaturverzeichnis

[1] Bundesnetzagentur: Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme, Bundesnetzagentur, https://bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html, zuletzt abgerufen am 27.05.2026.

[2] Bundesministerium der Justiz: Telekommunikationsgesetz, § 59 Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme, Gesetze im Internet, https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__59.html, zuletzt abgerufen am 27.05.2026.

[3] Finanztip: Rufnummernmitnahme: So behältst Du Deine Handynummer, Finanztip, https://www.finanztip.de/handyvertrag/rufnummernmitnahme/, zuletzt abgerufen am 02.06.2026.

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